Ich als Urheber der Aufnahmen versichere, dass ich der alleinige Inhaber aller uneingeschränkten Rechte an den zu überlassenden Aufnahmen und damit berechtigt bin, dem Lizenznehmer die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den aufgeführten Werken einzuräumen.
Lizenzbedingungen bei gedruckten Bildern
Bilder welche aus Fotoposter (Poster, Leinwand, Forex, Alu-Dibond, Acrylglas) erworben werden unterliegen grundsätzlich dem einfachen Nutzungsrecht. Dies bedeutet, dass auch weitere Lizenznehmer das Nutzungsrecht der Werke erwerben dürfen.
Verwendungszweck
Die gedruckten Bilder können zur Gestaltung von Räumlichkeiten privater oder geschäftlicher Umgebung genutzt werden. Ein Bild darf hierbei als Hintergrund von fotografischen Aufnahmen agieren, solange es nicht als Hauptbestandteil dieser Aufnahme anzusehen ist.
Nicht zulässige Verwendung
Ein direktes Abfotografieren oder sonstige Formen einer Vervielfältigung, welche nur das entsprechende Bild beinhalten ist unzulässig.
Weiterverkauf
Ein direkter Weiterverkauf des ausgedruckten Bildes ist nicht erwünscht, kann aber bei begründetem Bedarf mit mir abgesprochen werden. Davon ausgenommen sind natürlich die Weitergaben des Bildes als Geschenk oder Erbschaften.
Lizenzbedingungen bei Fotodateien
Bilder welche als Fotodateien erworben werden unterliegen grundsätzlich dem einfachen Nutzungsrecht. Dies bedeutet, dass auch weitere Lizenznehmer das Nutzungsrecht der Werke erwerben dürfen.
Grundsätzlich erhält der Lizenznehmer nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Gegebenenfalls weitere betroffene Rechte wie das der abgebildeten Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u. a. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.
Verwendungszweck
Bei Verwendung in Printmedien sowie weiteren traditionellen Druckerzeugnissen (z. B. Broschüren, Plakate, Flyer) beträgt das Auflagenlimit pro Medium und erworbener Lizenz 50.000 Stück. Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (z. B. mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Lizenzrecht mehrfach erworben werden.
Fotodateien dürfen auf Webseiten (nicht Soziale Netzwerke) oder in Präsentationen inklusive Weitergabe innerhalb der Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form verwendet werden. Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Anwendungsfälle (z. B. mehrere Projekte im Sinne von individuellen Kundenaufträgen) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Lizenzrecht mehrfach erworben werden.
Nicht zulässige Verwendung
Die Verwendung in Sozialen Medien ist grundsätzlich nicht gestattet, da hierbei Lizenzrechte an die Plattformen abgetreten werden.
Die Fotoaufnahmen können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (z. B. Persönlichkeitsrecht, Markenrecht) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
Weiterverkauf
Der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Aufnahmen ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes oder die Weitergabe dafür vorgesehener, gesondert überlassener Aufnahmen.
Sicherheit und Datenschutz
Der Urheber übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere hinsichtlich der Vertraulichkeit von Lizenznehmer- und Zahlungsdaten. Eine weitergehende Gewährleistung - insbesondere Schadenersatzansprüche betreffend - wird durch den Urheber nicht erbracht.
Beendigung der Nutzungsvereinbarung
Das eingeräumte Nutzungsrecht endet automatisch sobald der Lizenznehmer nicht weiter besteht. Noch im Umlauf befindliche Werbematerialien, die während der Gültigkeit dieser Vereinbarung in autorisierter Form unter Beachtung des hier festgelegten Nutzungszweckes noch in Umlauf sind (z. B. Drucksachen, Zeitschriften, Flyer) dürfen bis zum Verbrauch der jeweiligen Auflagen noch in Nutzung gehalten werden.